Details

Schmelting, René
Die Bezirksvertretung in Nordrhein-Westfalen
Kommunal- und Schul-Verlag
978-3-8293-1270-7
1. Aufl. 2016 / 210 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Wissenschaft und Praxis der Kommunalverwaltung

Die Neuordnung von Stadtbezirken beschäftigt in den kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens häufiger die Kommunalpolitik. Die insbesondere bei einer Reduzierung der Stadtbezirke zu beachtenden rechtlichen Grenzen zeigt diese Arbeit auf. Darüber hinaus gibt sie einen Überblick über die bezirklichen Kompetenzen.

Die Neuordnung der Bezirkseinteilung ist im nordrhein-westfälischen Kommunalrecht nicht ausdrücklich normiert. Enthalten sind in § 35 GO lediglich Vorgaben für die Ersteinteilung des Stadtgebiets. Aufbauend auf der Feststellung, dass eine Neuordnung der Stadtbezirke durch den jeweiligen Rat der Gemeinde grundsätzlich möglich ist, befasst sich diese Arbeit mit der Frage, in welchem Umfang die Gestaltungsmöglichkeiten des Rates bei einer Neuordnung durch die Vorgaben zur Ersteinteilung eingeschränkt sind. Hierzu werden die Kriterien sowohl rechtsdogmatisch erfasst, als auch auf ihre materiell-rechtliche Bedeutung hin untersucht.

Grundlage für die Ausführungen zu den Grenzen der Neuordnung der Stadtbezirke bildet die Analyse der bezirklichen Entscheidungs- und Beteiligungsrechte. Diese Kompetenzen stehen den Bezirksvertretungen in Nordrhein-Westfalen kraft Gesetzes zu und sind aufgrund vielfach verwendeter unbestimmter Rechtsbegriffe konfliktträchtig. Neben einer Auseinandersetzung mit dem Kompetenzumfang, befasst sich die Arbeit auch mit den Folgen einer fehlerhaften bezirklichen Beteiligung und beleuchtet die Bedeutung der Bezirksverfassung für die innerstädtische Machtbalance.

Mit dieser Arbeit liegt nach der grundlegenden Änderung des Kommunalverfassungssystems („eingleisige Kommunalverfassung“) in Nordrhein-Westfalen wieder eine monographische Aufarbeitung wesentlicher Bestimmungen der Bezirksverfassung in Nordrhein-Westfalen vor. Dies macht die Arbeit für Kommunalrechtler, Mandatsträger und kommunale Verwaltungsbeamte interessant.